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Immobilienerwerb durch ausländische
Personen - geht das?

Der Schweizer Immobilienmarkt zieht aufgrund seiner Stabilität, Lebensqualität und atemberaubenden Landschaften viele internationale Investoren an. Besonders die Zentralschweiz, darunter der Kanton Luzern, ist für ihre attraktive Lage und hohe Lebensstandards bekannt. Doch für ausländische Interessenten stellt sich oft die Frage, ob und wie sie in der Schweiz Immobilien erwerben können. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Voraussetzungen und Regeln für den Immobilienkauf als ausländische Person gelten.

Dürfen ausländische Personen in der Schweiz Immobilien kaufen?

Grundsätzlich dürfen ausländische Personen unter bestimmten Bedingungen in der Schweiz Immobilien kaufen. Hier wird zwischen verschiedenen Kategorien von Käufern unterschieden:

Bürger der EU/EFTA-Staaten mit Wohnsitz in der Schweiz

Als Bürger eines EU/EFTA-Landes und Inhaber einer Schweizer Aufenthaltsbewilligung (B, C, L) kann eine Immobilie zur Selbstnutzung erworben werden. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob Sie in der Zentralschweiz, wie im Kanton Luzern, oder in einer anderen Region der Schweiz eine Immobilie kaufen möchten. Es gibt keine spezifischen Beschränkungen hinsichtlich der Grösse oder des Wertes der Immobilie, solange es sich um Ihren Hauptwohnsitz handelt.

Bürger von Drittstaaten mit Wohnsitz in der Schweiz

Auch Drittstaatsangehörige mit einer Aufenthaltsbewilligung (B oder C) können in der Schweiz Immobilien zur Selbstnutzung erwerben. Die Regelungen sind ähnlich wie für EU/EFTA-Bürger, jedoch kann es kantonale Unterschiede geben. Im Kanton Luzern sind diese Käufe möglich, solange die Immobilie Ihr Hauptwohnsitz bleibt.

Ausländische Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz

Für Personen, die keinen Wohnsitz in der Schweiz haben, gelten strengere Bestimmungen. Der Erwerb von Immobilien durch Nicht-Schweizer ohne Wohnsitz in der Schweiz ist in der Regel nur für Ferienwohnungen oder touristisch genutzte Immobilien möglich, und auch dies unterliegt strengen Auflagen. Der Kanton Luzern hat dabei wie andere Kantone eine begrenzte Anzahl an Ferienwohnungen, die an ausländische Personen verkauft werden dürfen.

Welche Arten von Immobilien dürfen ausländische Personen kaufen?

Grundsätzlich dürfen ausländische Personen unter bestimmten Bedingungen in der Schweiz Immobilien kaufen. Hier wird zwischen verschiedenen Kategorien von Käufern unterschieden:

Selbstgenutzte Immobilien

Für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz gibt es im Allgemeinen keine Beschränkungen, solange die Immobilie zu Wohnzwecken genutzt wird. In den Zentralschweizer Kantonen Luzern und Zug wird eine breite Auswahl an Immobilien angeboten, von modernen Apartments in städtischen Gebieten bis hin zu idyllischen Häusern in ländlicher Umgebung.

Ferienwohnungen

Ausländische Personen ohne Schweizer Wohnsitz können in bestimmten Kantonen, darunter Luzern, Ferienwohnungen erwerben. Allerdings unterliegen diese Käufe einer Obergrenze pro Jahr, die von den Kantonen festgelegt wird. Es handelt sich dabei oft um attraktive Immobilien in touristischen Gebieten, wie zum Beispiel am Vierwaldstättersee.

Investitionsobjekte

Der Erwerb von Immobilien zu reinen Investitionszwecken, wie etwa Mietwohnungen oder Gewerbeimmobilien, ist für ausländische Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz in den meisten Fällen nicht erlaubt. Für Ausländische Personen mit Wohnsitz in der Schweiz gelten ebenfalls strenge Auflagen.

Lex Koller: Beschränkungen für den Immobilienerwerb durch ausländische Personen

Die Lex Koller ist die informelle Bezeichnung eines Bundesgesetzes, das den Immobilienerwerb durch Nichtschweizer reglementiert. Es wurde eingeführt, um zu verhindern, dass zu viele Immobilien in der Schweiz in ausländischen Besitz übergehen. Der Name der Vorschriften geht auf Arnold Koller zurück, der bei der letzten grösseren Überarbeitung des Gesetzes 1997 Bundesrat war.

Ausländische Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz dürfen nur unter strengen Auflagen Immobilien erwerben, wie bereits erwähnt, meist nur in der Form von Ferienwohnungen innerhalb gesetzter Kontingente. Für ausländische Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sieht das Gesetz ein Verbot für den Erwerb von Wohneigentum zu Vermietungszwecken vor. Dies gilt auch für Firmen, bei denen die wirtschaftliche Verfügungsgewalt in den Händen ausländischer Personen liegt. Nur kommerzielle Investitionsobjekte oder Produktions- und Bürostandorte sind von diesen Bestimmungen ausgenommen. Die Lex Koller gilt schweizweit und variiert nur in gewissen kantonalen Auslegungen zu den Erwerbsvorbedingungen.

Fazit

Der Kauf einer Immobilie in der Schweiz als ausländische Person ist möglich, hängt aber stark von Ihrem Aufenthaltsstatus und der Art der Immobilie ab. Für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz gibt es wenige Einschränkungen, während für ausländische Investoren ohne Wohnsitz strengere Regeln gelten. Die Zentralschweiz bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten, von urbanen Immobilien in Luzern und Zug bis hin zu Ferienobjekten in den Bergen. Es ist jedoch wichtig, sich über lokale Bestimmungen und Marktbedingungen zu informieren, um den besten Kauf zu tätigen.

Dürfen wir Sie in dieser Angelegenheit beraten?